Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT |
Beschlossen am: | 23.03.2019 |
Eingereicht: | 23.02.2019, 23:36 |
Vorfahrt für den Klimaschutz, auch beim LNG-Terminal Brunsbüttel
Titel
Beschlusstext
Zum Umgang mit den Planungen für ein LNG-Terminal in Brunsbüttel stellen wir
fest:
1. Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der
Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen
fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und
mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen,
auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
2. Ein LNG Terminal und die LNG- Infrastruktur müssen geeignet und vollwertiger
Baustein für eine Energieinfrastruktur der Erneuerbarer Energien sein. Es muss
eine sukzessive aber fristgerechte Umstellung auf Erneuerbaren Energien durch
einen entsprechenden Ordnungsrahmen sichergestellt werden.
3. Das Terminal sollte den Planungen bei der Abfassung des Koalitionsvertrag
entsprechend ursprünglich der Versorgung des Schiffverkehrs und
Schwerlastverkehres dienen. Nun wird mit der Planung einer erheblich größeren
Anlage eine darüber hinausgehende Nutzung geplant, mit dem Schwerpunkt einer
Einspeisung des importierten Gases in das deutsche Gasnetz. Diese Entwicklung
sehen wir kritisch – auch weil sich bisher nicht zu erkennen ist, wie sie unter
den derzeitigen Rahmenbedingungen mit der Erreichung der Klimaschutzziele in
Einklang zu bringen ist.
4. Der Bau des LNG Terminals darf durch seine Lage und Größe nicht dazu führen,
dass der ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene und bereits über Baurecht
verfügende Vielzweckhafen Brunsbüttel nicht mehr gebaut werden kann und freie
Gewerbeflächen in Hafennähe nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach den
derzeitigen Planungen wäre dies der Fall.
5. Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab.
Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
6. Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland
angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden
könnte. Wir lehnen Fracking ab. Wir haben also zurzeit weder eine gesetzliche
Handhabe, den Import von gefracktem Gas durch das geplante Terminal zu
verhindern, noch kurzfristig die Lieferwege auf dem internationalen Gasmarkt zu
steuern. Wir fordern Land- und Bund und EU auf durch Maßnahmen wie die
Besteuerung von sämtlichen Treibhausgasen dem entgegen zu wirken und begrüßen
die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Besteuerung von CO2 als einen
ersten Schritt in die richtige Richtung.
7. LNG hat bei der Verwertung in Verbrennungsmotoren sehr geringe Feinstaub- SOX
und NOX Emissionswerte. LNG hat aber keine positive Klimabilanz im Vergleich zu
Diesel und kann je nach Herkunft sogar deutlich schädlicher sein. Ursache sind
die Verluste durch technische Defizite, der Methanschlupf. Er kann entlang der
Kette von der Förderung bis zur Verbrennung auftreten. Das gilt sowohl für LNG,
als auch für Pipelinegas, z.B. aus Russland. Wir fordern daher eine exaktere
Ermittlung des Methanschlupf nach unabhängigen Messungen, und mit dem Global
Warming Potential von Methan nach den aktuellsten Erkenntnissen und einem Wert
für das Global Warming Potential von Methan, dessen Zeitperspektive der von
Schleswig-Holsteins Klimazielen entspricht, statt wie zurzeit 100 Jahren. Dazu
gehört auch, dass die Landesregierung bei der Bundesregierung, der EU und
internationalen Gremien darauf hin wirkt, dass der Methanschlupf durch strenge
Standards über die gesamte Kette auch in den Importländern drastisch, und
perspektivisch auf nahe null verringert wird. Wir halten es für unerlässlich,
dass das geplante LNG Terminal methanschlupffrei errichtet wird.